21.07.2022ABSCHAFFUNG DES FORMULARS E411

Internationale Differenzzulagen – Abschaffung des Formulars E 411
Seit April 2022 hat sich das Verfahren zum Erhalt einer internationalen Differenzzulage, wenn die Familie in einem Mitgliedsland der EU oder der EFTA wohnt, geändert. Das Formular E 411 ist daher nicht mehr aktuell.
Künftig verkehren die Familienausgleichskassen der Schweiz und der EU- und EFTA-Länder untereinander elektronisch, um den genauen Betrag der internationalen Differenzzahlung festzulegen. Unsere Familienausgleichskasse wird die ausländische Familienausgleichskasse kontaktieren, um die jährliche Abrechnung der Familienzulagen, die im Wohnsitzstaat der Kinder ausbezahlt wurden, zu erhalten.
Es ist jedoch nach wie vohr erforderlich, dass der im Ausland wohnhafte Elternteil vorgängig bei der zuständigen Einrichtung einen Antrag zum Erhalt von Familienzulagen stellt.
Wenn uns die ausländische Familienausgleichskasse mitteilt, dass sie keine Anmeldung erhalten hat, oder wenn das Dossier nicht vollständig ist, können wir auf den Antrag leider niht eingehen.
Wir erinnern Sie daran, dass die Differenzzulage einmal jährlich, zu Beginn des folgenden Jahres überwiesen wird.
Ausnahmen : Wohnen Familien in Frankreich oder Deutschland, senden die Familienausgleichskassen dieser beiden Länder weiterhin zuhander der ausländischen Einrichtung eine jährliche Abrechnung mit einer detaillierten Auflistung der gewährten Leistungen oder eine Bescheinigung, in welcher begründet wird, weshalb die ausländische Familienausgleichskasse keine Leistungen auszahlt. Diese Abrechnung muss uns von den Familien wie bisher zugestellt werden.